Tardoc GPT – ein Projekt von Doc Dialog. 
Nur Ärzt:innen mit anerkannter Dignität dürfen bestimmte Leistungen abrechnen. Wer diese Leistungen bisher regelmässig erbracht hat, kann bis September 2025 Besitzstand anmelden.
Jede TARDOC-Leistung ist an eine sogenannte qualitative Dignität geknüpft. Ärzt:innen benötigen den entsprechenden Weiterbildungstitel oder müssen Besitzstand geltend machen.
Mit TARDOC entfällt der Minutentakt im 5-Minuten-Block. Leistungen werden neu im 1-Minuten-Takt abgerechnet. Auch Dringlichkeiten, Berichte und Wechselzeiten sind neu geregelt.
Für gewisse Leistungen gelten künftig Tagespauschalen – insbesondere bei Interventionen. Auch Labor, Pathologie und Nachbetreuung können enthalten sein.
Der Beitritt zum neuen Tarifstrukturvertrag muss aktiv erfolgen. Die FMH koordiniert das Verfahren für Mitglieder und Nicht-Mitglieder.
TARDOC darf keine Mehrkosten verursachen. Das wird über Indexkorridore und regionale Steuerungsmechanismen gewährleistet.
Erstmals sind telemedizinische Leistungen tarifiert – für Telefon, Video oder asynchrone Textkommunikation. Neue Begrenzungen gelten pro Tag und Monat.
Auch MPAs müssen sich umstellen – durch neue Regeln bei Dokumentation, Zuschlägen, Vor- und Nachbereitung sowie bei neuen Pauschalen.
“Sehr praxisnah erklärt, ich fühlte mich danach klarer vorbereitet auf die Umstellung.”
– Dr. med. Helmut Eckard, Zürich
“Gut strukturiert, mit direktem Bezug auf unseren Alltag. Besonders hilfreich: Besitzstands-Erklärung.”
– Hausarztpraxis am Bahnhof Oerlikon, Zürich
“Die Schulung war ein Augenöffner. Vieles war mir nicht bewusst – v.a. zur Frist und was es für Prak. Mediziner bedeutet.”
– Dr. med. Georg Fischer, Stäfa